Qualität und Ethik

Hier findest du unsere Regelungen zur Qualitätssicherung und Ethik im Detail beschrieben. Die Ethikrichtlinien dienen dazu einen sicheren Raum bei den Angeboten auf unserer Homepage zu schaffen.

Die Rolle der Berufsethik in der LiebesLebensLauf – sexverständlich! Arbeit

Für die Ausübung der Tätigkeit unter dem Label LiebesLebensLauf – sexverständlich! wird dringend empfohlen, einem Berufsverband anzugehören, welcher klar umfasste Ethikrichtlinien definiert, eine (bei Erleben des Klienten u./o. Vermutung eines Verstosses zuständige) Ethikkommission hat sowie entsprechend geregelte Verfahrensgrundsätze bei Verstössen gegen die geltenden Ethikrichtlinien beschreibt.
Die Verbindlichkeit solcher Ethikrichtlinien dienen dem verantwortungsvollen Handeln aller therapeutischen, beratenden oder pädagogisch-therapeutischen Tätigkeiten im Feld der Arbeit mit den sexuellen Reifestufen und haben über die Therapien/angebotenen Kurse hinaus Gültigkeit. Sie schützen sowohl Klientel als auch die Berufspersonen und sind Grundlage für die Abklärung und/oder Handhabung von Beschwerden durch die Ethikkommission der jeweiligen Berufsverbände.

 

Beispiele solcher Ethikrichtlinien finden sich bei folgenden Berufsverbänden:
www.fmh.ch
www.fsp.ch
www.artecura.ch
www.saept.ch
www.sgbat.ch
www.sgfb.ch
www.eabp.org

 

Im Folgenden wird erläutert, was explizit und zusätzlich, zu den durch die oben erwähnten Berufsverbänden definierten Ethikrichtlinien für die Arbeit von LiebesLebensLauf – sexverständlich! gilt, und zu welchen berufsethischen Grundsätzen und professionellen Handeln wir uns verpflichten.

Unsere Arbeit

Wir begleiten Menschen vorwiegend im Zusammenhang mit deren Wunsch nach Unterstützung in ihrem sexuellen Liebes- und Beziehungsleben. Viele von ihnen berichten von fehlender, unpassender, verwirrender Unterstützung in Kindheit und Jugend, weil es damals ihren Eltern oder Erziehungspersonen nicht anders möglich war. Einige berichten von belastenden, missbräuchlichen oder traumatischen Erfahrungen. Gerade beim Thema Sexualität sind viele Menschen verletzlich, verletzt oder sogar traumatisiert. Natürlicherweise brauchen sie daher ein von Sicherheit und Vertrauen geprägtes Setting, um potentiell korrektive Erfahrungen erleben zu können.

 

Anbietende können mit Berufskompetenz, einer persönlich respektvollen Haltung gegenüber allen Menschen, und mit einer klaren, integrierten und angewandten professionellen Berufsethik dazu beitragen. Zur Berufskompetenz gehören u.a. genügend eigene Selbsterfahrung, Selbstreflexion, spezifische Ausbildung, Übung, Erfahrung, Fachaustausch, regelmässige Supervisionen. So wird es möglich, ein von Sicherheit und Vertrauen geprägtes Umfeld zu schaffen und anzubieten.

Sinn der Berufsethik

Daher ist die Berufsethik (professionelle ethische Haltungen und Verhalten) notwendig, um unsere Aufgabe gut erfüllen zu können.

 

Wir sind einerseits Mit-Menschen (symmetrische Beziehung), parallel dazu haben wir die Berufsrolle, die eine asymmetrische Beziehung ist und mit sich bringt, sodass wir für das Befolgen der Berufsethik verantwortlich sind. Das bedeutet u.a., dass wir unsere Sehnsüchte und Bedürftigkeiten nicht mit Teilnehmenden einlösen (auch wenn sie dazu bereit wären), sondern diese in uns wahrnehmen (wir sind auch Menschen) und bei uns halten. Verdrängen derselben bringt wenig, da Verdrängtes die unangenehme Eigenschaft hat, plötzlich unerwartet, oft auch erst mal unerkannt, wieder irgendwo aufzutauchen.

 

Menschlich wie wir sind, könnte es also geschehen, dass eine Bedürftigkeit von uns (z.B. narzisstisch, finanziell, emotional, sexuell, etc.) auf „Gegenliebe“ stösst bei Teilnehmenden, d.h. dass diese bereit erscheinen, darauf einzugehen. Also alles bestens? Zwei frei entscheidungsfähige erwachsene Menschen? Ganz klar nein, wegen unserer Berufsrolle, die eine asymmetrische Beziehung bringt, bzw. bewirkt. Berufsethik hilft uns in solchen Situationen professionell und respektvoll zu bleiben und dient daher den Anliegen der Teilnehmenden. Die könnten «einverstanden sein», wobei das sehr oft eine Wiederholung von früheren belastenden Erfahrungen bedeutet und keinen Lern- oder Wachstumsprozess, für den sie aber gekommen sind und bezahlt haben.

 

Um die Berufsethik nicht nur zu kennen, sondern auch deren Sinn nachvollziehen zu können, hilft Selbsterfahrung, entsprechende Ausbildung und Supervision. Wir sind aufgefordert, unsere eigenen Themen immer wieder ernst zu nehmen – durch Reflexion und transformierend liebevolle Auflösung.

 

So können Teilnehmende ihre eigenen Anliegen bearbeiten und werden nicht in die Themen der Anbietenden eingebunden, auch nicht unbewusst, bzw. atmosphärisch. Sie können dann neue Beziehungserfahrungen machen über nachnährende Elemente, Erleben des gut regulierten Verhaltens der verantwortlichen Person(en), und Erfahrungen mit Mit-Teilnehmenden. Viel davon geschieht über den Mechanismus der Projektion, d.h. kann mit intensiven Gefühlen und ev. Aktivierungen verbunden sein. Auch hierüber sollten sich die Anbietenden bewusst sein – und dabei sich und dem Geschehen möglichst geprägt von einer respektvollen, humanistischen Haltung her begegnen.

 

Auch in Beziehung zur Öffentlichkeit kommt die professionelle ethische Haltung zum Tragen, indem wir um grösstmögliche Sachlichkeit und Klarheit bemüht sind und möglichst Fehldeutungen von Äusserungen und sensationelle Aufmachungen vermeiden. Es ist zu bedenken, dass persönliches Handeln niemals unabhängig von beruflicher Verantwortung ist. Nicht nur der eigene Ruf, sondern auch das öffentliche Ansehen des Vereins LiebesLebensLauf – sexverständlich! und dessen Anliegen und Arbeit, sowie auch der Handlungsspielraum und das Tätigkeitsfeld der anderen Mitglieder können durch ungeschicktes Handeln betroffen sein.

Der zugrundeliegende «Vertrag» bei einem Kurs/einer Therapie

Teilnehmende entscheiden sich als frei entscheidende Erwachsene für die Teilnahme. Sie haben auch während der Teilnahme immer die Möglichkeit «nein» oder «ja» zu sagen und Fragen zu stellen. Sie bleiben autonom, auch wenn sie manchmal zur Bearbeitung ihrer Thematiken in frühere emotionale Zustände (Regression) gehen. Sie geben uns Vorschussvertrauen und das Honorar. Wir geben ihnen die bestmögliche professionelle und menschliche Unterstützung.

Vorgehen bei Unsicherheit oder Gewissheit bezüglich berufsunethischem Verhalten

Normalerweise ist der erste Schritt ein Klärungsversuch zwischen den beiden direkt Beteiligten. Als nächster Schritt kann entweder das Schlichtungsverfahren des Vereins in Anspruch genommen werden, oder falls vorhanden, kommen die Berufsverbände der Anbietenden mit deren Berufsethik-Verfahren ins Spiel. Weil das im Ernstfall sehr schnell zu hohen Kosten und in Härtefällen sogar zu praxiseinschränkenden Konsequenzen führen kann, ist es sinnvoll und empfehlenswert, einem Berufsverband anzugehören, mit möglichst griffigen Berufsethikregeln und einer klaren Verfahrensregelung in Konfliktfällen, damit in einem Ernstfall oder Härtefall beide Parteien professionell unterstützt und begleitet sind.

Der Fall des sexuellen Übergriffs, Missbrauchs

Was ist das? In unserer Arbeit meinen wir damit einerseits den Übergriff auf die Integrität einer anderen Person und/oder den Missbrauch der Rollenposition (als Anbietende, Verantwortliche, Leitende) mit einer sexuellen Bedeutung. Solche Verhaltensübertretungen können Teilnehmende schwerwiegend belasten, weshalb sie mit berufsethischen Regeln beschrieben und geregelt werden. Solche Missbräuche, Übergriffe können einerseits auf Verhaltensebene beschrieben werden, finden aber auch subtiler statt, manchmal «energetisch» benannt, in der Handhabung von Sehnsüchten, Begierden, Verlangen, Gedanken, Phantasien und können oft von anderen wahrgenommen werden, sind aber meistens schlecht «greifbar». Auch diese zweite Form kann Unbehagen, Unsicherheit, Irritation auslösen, sogar retraumatisierend wirken.

 

Verhaltensbeispiele:

  • Blicke oder Berührungen aus eigener Bedürftigkeit, aus eigenem Verlangen.
  • Küssen aus eigenem Verlangen.
  • Voyeuristische und exhibitionistische Handlungen, sich attraktiv inszenieren.
  • Sexualisierte, sexistische Äusserungen, «Anmache».
  • Vertrauliche Anspielungen.
  • Private sexuelle Handlungen aller Art.

Standesregeln, Berufsethik-Regeln des Vereins LiebesLebensLauf – sexverständlich!

Folgend formulierte Regelungen gelten für die Mitglieder des Vereins LiebesLebenslauf – sexverständlich! als verbindlich. Sie dienen dem verantwortungsvollen Handeln aller therapeutisch, beratend oder pädagogisch-therapeutischen Tätigkeiten im Feld der Arbeit mit den sexuellen Reifestufen und haben über die Therapie hinaus Gültigkeit. Sie schützen sowohl Klientel als auch die Therapie- oder Kursanbietenden.

 

Alle kursanbietenden Vereinsmitglieder, insbesondere diejenigen ohne Mitgliedschaft in einem Berufsverband mit einem klar definierten Procedere für Abklärung und Handhabung von Beschwerden durch deren Ethikkomission, verpflichten sich ausserdem mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung der Ethikrichtlinien des Vereins LiebesLebensLauf – sexverständlich!

 

Diese sind:

  • Oberstes Ziel meiner therapeutischen Tätigkeit ist die Gesundheit und das Wohlergehen der Klientel.
  • Ich bin mir des besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisses in therapeutischen Arbeitsbeziehungen und insbesondere in der Arbeit mit den sexuellen Reifestufen bewusst und unterlasse jeden Missbrauch dieses Verhältnisses.
  • Ich respektiere Alter, Geschlecht, ethischen und sozialen Hintergrund, sexuelle Orientierung, weltanschauliche und religiöse Überzeugungen sowie psychische und geistige oder körperliche Einschränkungen vorurteilslos und diskriminiere niemanden. Das Recht auf Integrität der Klientel, sowohl physisch wie psychisch, ist gewährt.
  • Vertrauliche Informationen der Klientel sind geschützt, d.h. ich unterstehe der beruflichen Schweigepflicht (gemäss Datenschutzgesetz) und verpflichte mich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regelung des Datenschutzes.
    Wer Personendaten bearbeitet muss die notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen und Vorkehrungen treffen, um die Datenschutzvorschriften einzuhalten (nDSG vom September 2023).
  • Meine Verantwortung für die Klientel geht jederzeit meinen persönlichen Interessen vor. Insbesondere unterlasse ich jede Form von sexueller Beziehung, finanzieller Ausbeutung oder ideologischer oder religiöser Beeinflussung
    (D.h. keine sexuellen Übergriffe, Missbräuche, keine finanziellen Missbräuche, keine narzisstischen Übergriffe, Missbräuche).
  • Das Verbot missbräuchlicher Beziehungen bleibt nach Abschluss der Kurse/Angebote Therapie bestehen und gilt auch für nicht-missbräuchliche private Beziehungen während einer angemessenen Zeit.
  • Ich bin mir des grossen Einflusses auf die Klientel bewusst und schaffe Kontextklarheit bei körperlichen Interventionen.
  • Ich bin mir der finanziellen Konsequenzen bei einem Beschwerdeverfahren bewusst. Auch dass diese von Therapierenden/Kursanbietenden getragen werden. (siehe unter Qualitätssicherung und Schlichtungsverfahren des Vereins).
  • Ich wende keine Behandlungsmethoden an, für die ich nicht ausgebildet bin und die ich nicht nachweislich beherrsche.
  • In meiner Berufsausübung bin ich zu professioneller Kompetenz und Integrität verpflichtet und fördere diese sowohl durch regelmässige Fortbildung als auch durch regelmässige Supervision und Intervision.
  • Ich verfüge über eine die Arbeit abdeckende Berufshaftpflichtversicherung.
  • Die Angabe der Quellen und der Respekt vor ® und © (d.h. mich nicht «mit fremden Federn zu schmücken») ist für mich selbstverständlich.